Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Gast
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    Abmahnung wegen Abgabe einer freiwilligen und vorbeugenden Unterlassungserklärung?

    Im Internet werden viele Nutzer abgemahnt, weil sie beispielsweise urheberrechtlich geschützte Musikdateien illegal aus dem Internet heruntergeladen bzw. zum Download angeboten haben. Ahnt ein Nutzer jedoch schon, dass eine Abmahnung auf ihn zukommt, so hat er die Möglichkeit, gegenüber dem Rechteinhaber eine präventive, d.h. vorsorgliche Unterlassungserklärung zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen abzugeben.
    QUELLE

    Solchen Rechtsverdrehern gehört doch sofort die Lizenz weggenommen. Scheiß Geldsäcke.
    Geändert von Fanles (24.07.2013 um 21:03 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    genau wegen solchen sachen zum anwalt GEHEN und das problem direkt mit ihm besprechen und auch ständig infos von ihm einholen und sachen machen, di emit ihm abgesprochen sind ... dann treten solche sachen nicht auf.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    kost halt auch alles geld...

  4. #4
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    Nicht mit ner Rechtsschutzversicherung...

  5. #5
    Gast
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    Und ohne eigenes Einkommen wenn du daheim wohnst kannst du so ein Formular ausfüllen für Gerichtskostehilfe oder sowas, dann zahlt das der Staat.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    also langsam, man kann immer zum anwalt und da kann man fragen was das kostet. wenn der einen dann 15 min berät ist das wirklich nicht die welt. wenns zu teuer ist kann man auch wieder gehn.

  7. #7
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    hat jmd von euch so ne vorsorgliche unterlassungserklärung gemacht?

  8. #8
    Gast
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    Nö, wieso auch?

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