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16.12.2008, 10:59 #1
JU: Mit 18 Jahren voll straffähig.
Wer 18 Jahre alt ist und wählen darf, soll auch voll straffähig sein. Das jedenfalls findet die Junge Union (JU) im Kreis Ludwigsburg. Sie traf jetzt in Markgröningen zusammen, um über ein Thesenpapier über Jugendkriminalität und geeignete Mittel dagegen zu debattieren. Das Papier wird beim außerordentlichen Landestag des christdemokratischen Nachwuchses am 10. Januar in Freiburg diskutiert.
Quelle: LKZ 18.12.08
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Dieser Meinung bis ich schon lange. Da die Jugendkriminalität immer mehr und brutaler wird, sollten diese Straftäter die volle Härte des Gesetztes spüren und nicht mit z.B. 21 Jahren noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden nur weil sie eine schlechte Jugend hatten.Das schönste Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde (Senior)
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