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11.02.2009, 21:36 #1
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Abmahnanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth muss für 14 Monate ins Gefängnis
Viele Internetnutzer assoziieren mit dem Begriff „Abmahnanwalt“ nur eine Person: die Rede ist von Günter Freiherr von Gravenreuth. Bekannt wurde von Gravenreuth vor allem durch eine der ersten Abmahnwellen im Internet (Stichwort „Explorer-Abmahnungen“), die so genannten Tanja-Briefe (vor der Zeit des Internet) und seinen Versuch, nach einem Rechtsstreit mit der Berliner Tageszeitung „taz“ trotz zwischenzeitlicher Zahlung des Verlages die Domain der Tageszeitung pfänden zu lassen.
HAAAAAAAAAAHAAAAAAAAA *nelsonstyle*Geändert von Fanles (24.07.2013 um 20:45 Uhr)
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