Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Gast
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    USA: Porno-Vorwürfe gegen Teenager

    Weil ihre Bikinifotos auf Handys von Mitschülern gefunden wurden, soll sich eine 15-jährige Amerikanerin der Verbreitung von Kinderpornos schuldig gemacht haben.

    Marissa Miller ist ein Mädchen, eine junge Frau von 15 Jahren: lange dunkle Haare mit strengem Mittelscheitel, große braune Augen, ein offenes, eher ernsthaftes Teenager-Gesicht. Ein wenig älter sieht sie aus, als sie tatsächlich ist. Das hat seine Gründe. Marissa lebt in Tunkhannock am Susquehanna River, einem verschlafenen Kleinstädtchen von nicht einmal 2000 Einwohnern in den weiten Wäldern Pennsylvanias.
    QUELLE

    Da kann man doch nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Ich würde vorschlagen, dass dem Staatsanwalt die Lizenz entzogen wird, weil ER in so einem Foto etwas pornografisches sieht.
    Geändert von Fanles (24.07.2013 um 20:30 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von senior
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    Das ist ja lächerlich und wieder mal typisch Amerika. Prüde bis dort hinaus. Andererseits überall Kriege führen wollen um die Menschen von dem American Live zu bekehren.
    Das schönste Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde (Senior)

  3. #3
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    Naja mit 16 den Führerschein und Alk mit 21... Amis spinnen ^^

  4. #4
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    Jo, sollten sie lieber mit Alk umgehen lernen, bevor sie dann fahren dürfen ^^

    Find irgendwie lustig, dass im letzten Satz erwähnt wird, dass die Marissa schwanger ist...
    Kannte Sexting zwar auch noch nicht, aber ich denke, dass man was dagegen tun sollte, allerdings nicht so, wie es der Staatsanwalt da machen will...

  5. #5
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    Selbst schuld wenn die Bilder später sonstwo landen, deswegen aber jemand wegen Porongraphie anzuklagen -.- ... Amis halt, prüdes Pack.

    €: Kann man dann nicht auch endlich mal Paris Hilton wegen irgend sowas anzeigen und wegsperren?

  6. #6
    Gast
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    US-Gericht: Verfolgung von "Sexting" unrechtmäßig

    Das US-Berufungsgericht hat in einem Prozess um das so genannte "Sexting" entschieden, dass die Rechte der Eltern in solchen Auseinandersetzungen schwerer wiegen als die der Strafverfolgungsbehörden.

    Als Sexting wird in den USA der Versand von selbst aufgenommenen Aktfotos durch minderjährige Mädchen bezeichnet. Diese nutzen die Kamera an ihren Mobiltelefonen, um ihrem aktuellen Freund so einen Gefallen zu tun. Juristen beurteilen dies aber zuweilen als Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornographie.

    Die Eltern von drei Schülerinnen hatten sich allerdings vorgenommen, ihre Töchter vor solchen übereifrigen Strafverfolgern zu schützen. Zuvor hatte deren Schulleitung Fotos auf Handys von Mitschülern entdeckt, auf denen sie teilweise oder völlig nackt waren. Daraufhin drohte ihnen eine Anklage wegen der Verbreitung von Kinderpornographie, berichtete die 'New York Times'.

    Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte die Schülerinnen und deren Eltern vor die Entscheidung, entweder an einem "Aufklärungsprogramm" teilzunehmen, oder angeklagt zu werden. Drei Familien weigerten sich, ihre Töchter zu den Veranstaltungen zu schicken und reichten eine Klage ein, durch die die Rechtslage geklärt werden sollte.

    Daraufhin erließ bereits ein Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung gegen den fraglichen Staatsanwalt und untersagte ihm vorerst , juristische Schritte gegen die Mädchen einzuleiten. In der Entscheidung berief sich der Richter auf die US-Verfassung.

    Aus dieser könnten die Mädchen das Recht ableiten, sich freiwillig fotografieren zu lassen. Immerhin beschränke die Verfassung die in ihr verbürgten Grundrechte nicht auf Erwachsene. Außerdem mische sich die Staatsanwaltschaft in die Freiheit der Eltern ein, über die Erziehung ihrer Kinder selbstständig zu entscheiden.

    Die Staatsanwaltschaft legte beim US-Berufungsgericht Widerspruch gegen die Verfügung ein. Dies hatte allerdings keinen Erfolg. "Das Urteil löst nicht alle verfassungsrelevanten Fragen in Verbindung mit dem Sexting, ist aber ein wichtiger Erfolg für die Grundrechte", kommentierte Witold Walczak, Anwalt der Bürgerrechts-Organisation American Civil Liberties Union (ACLU).
    QUELLE

    Zur Abwechslung mal wieder eine vernünftige Entscheidung eines Gerichts.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer
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    jaja die ollen Amis einem immer alles vorschreiben wollen...

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