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08.03.2010, 21:14 #1
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Reaktionen zum Urteil: Telekom löscht Daten, neuer Streit in der Koalition
Mit einem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Vorratsdatenspeicherung gekippt und das zugrunde liegende Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Gegner der umstrittenen Überwachung von Telekommunikationsdaten jubeln, Telekommunikationsunternehmen löschen bereits mehrere Terrabyte an gesammelten Daten und die Polizei fürchtet um die Sicherheit von Bürgern und Wirtschaft.
Die Reaktionen auf das Urteil fallen wie erwartet gemischt aus, doch ist die Vorratsdatenspeicherung nun endgültig vom Tisch oder gibt es nicht vielleicht doch irgendwo eine Hintertür? Im Grunde ja, denn verfassungswidrig ist laut dem Urteil nur das Gesetz, nicht aber die Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung an sich. Vom Tisch ist sie deshalb noch lange nicht, denn dahinter steht, wie so oft, eine Richtlinie der EU und die hat das BVerfG in seinem Urteil nicht angetastet. Mit einem neuen, verfassungsmäßigen Gesetz könnte das Spiel von neuem beginnen. Darauf drängt auch Bundesinnenminister de Maizière (CDU) der an der Vorratsdatenspeicherung festhalten will und eine „kluge Gesetzgebungsarbeit“ einforderte. Probleme mit dem Koalitionspartner FDP sind dabei vorprogrammiert: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte das Urteil als einen „Tag zur Freude“ und drückt auf die Bremse, sie sieht keinen Grund zur Eile oder für „politische Schnellschüsse“.
Vom Urteil enttäuscht zeigt sich hingegen der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und fürchtet, dass man Straftaten im Internet künftig nur noch stark eingeschränkt oder gar nicht mehr aufklären könne. Für BDK-Bundesvorsitzenden Klaus Jansen werden durch das Urteil vor allem die Täter geschützt. Das Nachsehen habe seiner Ansicht nach der Wirtschaftsstandort Deutschland und befürchtet „tief greifende Konsequenzen“, wenn der Staat nicht in der Lage sei Unternehmen auch im digitalen Zeitalter vor Kriminellen zu schützen
Doch die Industrie selbst jubelt erst einmal. Werner Schnappauf vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sieht das Urteil als „wegweisend für die digitale Zukunft in Deutschland“. Die Deutsche Telekom dürfte das wohl ähnlich sehen und trennte sich kurz nach dem Urteil bereits von Rund 18 Terrabyte an Vorratsdaten.
Etwas Positives fanden auch einige Befürworter der Vorratsdatenspeicherung an dem Urteil aus Karlsruhe. So auch Bayerns Innenminister Joachim Hermann, der in dem Urteilsspruch im Grunde eine Bestätigung der Vorratsdatenspeicherung sieht und das diese als notwendiges Mittel zur Verbrechensbekämpfung und Gefahrenabwehr unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sei.
Fazit:
Hermann könnte leider Recht haben, denn verfassungswidrig ist nur das Gesetz, nicht aber die Vorratsdatenspeicherung generell. Bessert die Bundesregierung in Punkto Transparenz, Datenverwendung und Rechtsschutz nach, kann ein erneuter Anlauf unternommen werden. Fraglich ist aber, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes überhaupt umsetzbar sind.
Na bin ja mal gespannt, was da bei raus kommt.
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