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  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    Foltervorwürfe Kindermörder Gäfgen erzielt juristischen Teilerfolg

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Magnus Gäfgen bei seiner Folterklage recht gegeben: Die Richter verurteilten Deutschland, weil Polizisten dem Kindermörder während seiner Vernehmung mit Misshandlungen gedroht hatten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens schlossen die Richter aber aus.

    Straßburg - Der Kindsmörder Magnus Gäfgen hat einen Teilerfolg mit seiner Folterbeschwerde gegen Deutschland erreicht. Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen bei der Fahndung nach einem entführten Kind habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg. Die Richter warfen Deutschland eine mangelnde juristische Aufarbeitung dieser Folterandrohung vor.

    Gleichzeitig haben die Richter eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Deutschland ausgeschlossen, weil der Prozess gegen Gäfgen fair gewesen sei. Der 35-Jährige hatte vor fast acht Jahren den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Dafür verbüßt der ehemalige Jurastudent Gäfgen im hessischen Schwalmstadt eine lebenslange Haftstrafe.

    Der rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilte 35-jährige Täter sitzt seit mehr als sechs Jahren seine Strafe ab.

    Mehr in Kürze auf SPIEGEL ONLINE.

    suc/dpa/AFP
    http://www.spiegel.de/panorama/justi...697980,00.html


    Ich frag mich immernoch weshalb, die haben ihn ja garnicht gefoltert.

    Und wenn ich den letzten Satz vom Artikel lese kommt's mir hoch. Impliziert ja quasi schon, dass das Schwein irgendwnn wieder rauskommt.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von senior
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    357

    Foltervorwürfe Kindermörder Gäfgen erzielt juristischen Teilerfolg

    vincentI Schon die Androhung von Misshandlung wurde als Folter gewertet. Da wurde eben wieder mal zum Schutz des Täters überreagiert m.E..

    Aber dennoch hoffe ich, dass er wirklich lebesnslänglich im Knast bleibebn wird und nicht etwa nach 12 oder 15 Jahren auf freien Fuß darf.
    Das schönste Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde (Senior)

  3. #3
    Gast
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    4.578
    Lebenslänglich sind doch nur 15 oder 25 Jahre bei uns. Und allein die Tatsache, dass er so frech ist und deswegen klagt und sich auch noch ein Anwalt bereit dazu erklärt, ihn zu vertreten zeigt doch, dass heir einiges schief läuft.

  4. #4
    Röbbee
    Gast
    hmm, also an sich muss halt gleiches rect für alle gelten auch für kindermörder...
    Die Androhung von Folter ist nunmal nicht unbedingt wirklich menschenrechtskonform, egal wie widerlich und abstoßend die Person der sie angedroht wird auch is.

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