Am Mittwoch wurde das Verfahren gegen Karl-Theodor zu Guttenberg gegen eine Zahlung von 20.000€ an die Kinderkrebshilfe eingestellt. Das mag auf den ersten Blick toll sein, wenn so eine Organisation unterstützt wird. Fakt ist aber, Guttenberg wurde nicht verurteilt, die Schuldfrage steht weiter aus. Er hat nicht nur seine Doktorarbeit in beträchtlichen Stücken zusammengeklaut, viel schlimmer, er hat seit dem auch jahrelang alle betrogen. Erst als es aufgeflogen ist tat es ihm dann leid. Und trotzdem soll es dafür keine Bestrafung geben? Einige sind wohl immer gleicher als die anderen und was die Rechtsprechung bei uns angeht braucht man wohl nicht viele Wörter verlieren.

20.000€ - stört das einen Guttenberg? Bei einem Politikergehalt? Das ist alles einfach nur absolut lächerlich. Oder gilt dann für die Zukunft: Wer genug Geld hat kann sich gegen 20.000€ an eine gemeinnützige Organisation von einem Urteil frei kaufen? Dass hier was absolut nicht stimmt hat auch Daniel Decker gemerkt und einen offenen Brief an die Staatsanwaltschaft Hof rausgeschickt:

“Sehr geehrte Staatsanwaltschaft Hof,
ich habe mit großem Bedauern erfahren, dass das Verfahren gegen den mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer KT zu Guttenberg gegen eine Zahlung von 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe eingestellt wurde.

Im Interesse einer möglichst schnellen Aufklärung unabhängig finanzieller Privilegien frage ich mit vollen Ernst, ob es möglich wäre das Verfahren gegen eine Zahlung von 21.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe wieder aufzunehmen.
Sollten Sie dieser Möglichkeit zustimmen wäre es meine Aufgabe dieses Geld durch Spenden einzutreiben. Daher werde ich diesen Schriftverkehr veröffentlichen um möglichst viele Menschen zu erreichen.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.
mit freundlichen Grüßen,
Daniel Decker”
Quelle

Ob das erfolgreich wird sei mal dahingestellt, aber so bleibt die Verarsche wenigstens noch eine zeitlang aktuell.