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24.12.2011, 23:01 #1
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Filesharing - Bettlägerige Rentnerin ohne PC soll Abmahnung zahlen
Das Amtsgericht München hat ein umstrittenes Urteil in Sachen Abmahnkosten bei Filesharing gefällt.
Eine bettlägerige Rentnerin wurde vom Amtsgericht München am 23. November 2011 zur Zahlung von 651,80 Euro Abmahnkosten verurteilt. Wie wbs-law meldet, besaß die Berlinerin jedoch zur Tatzeit weder einen Computer, der sechs Monate zuvor verkauft worden war, noch einen WLAN-Router oder gar eine E-Mail-Adresse. Lediglich ein Telefon war vorhanden.
gamestar.de
Gratulation an die Sozialversager vom Münchner Gericht. Nach vielen Urteilen im Bereich Filesharing denkt man "schlimmer kanns nicht mehr kommen" - aber immer wieder taucht ein Richter auf, der Entscheidungen zu Themen fällt, von denen er definitiv keine Ahnung hat. Vom grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" mal ganz abgesehen, einige werden eben immer gleicher (die Gelsäcke/Industrie) sein als andere (du, ich wir).
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25.12.2011, 20:30 #2
soll vorkommen
aber wer zieht heute mit 56k Modem ?
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