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    Abmahnanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth muss für 14 Monate ins Gefängnis

    Viele Internetnutzer assoziieren mit dem Begriff „Abmahnanwalt“ nur eine Person: die Rede ist von Günter Freiherr von Gravenreuth. Bekannt wurde von Gravenreuth vor allem durch eine der ersten Abmahnwellen im Internet (Stichwort „Explorer-Abmahnungen“), die so genannten Tanja-Briefe (vor der Zeit des Internet) und seinen Versuch, nach einem Rechtsstreit mit der Berliner Tageszeitung „taz“ trotz zwischenzeitlicher Zahlung des Verlages die Domain der Tageszeitung pfänden zu lassen.
    QUELLE

    HAAAAAAAAAAHAAAAAAAAA *nelsonstyle*
    Geändert von Fanles (24.07.2013 um 20:45 Uhr)

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