Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat die PEGI 18-Version von Call of Duty: Black Ops aus Österreich (komplett in deutscher Sprache, kein USK-Kennzeichen, keine verfassungswidrigen Symbole) im Eilverfahren 'vorläufig' indiziert. Die "vorläufige Anordnung" bedeutet lediglich, dass die Bundesoberbehörde damit das schnellst mögliche Verfahren zur Indizierung verwendet hat.

Die vorläufige Indizierung erfolgte auf Liste B, höchstwahrscheinlich weil die BPjM schätzt, dass gewisse Inhalte des Ego-Shooters jugendgefährdend sind und einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt haben (z.B. §131 Gewaltdarstellung). Obgleich nur die Xbox 360-Fassung geprüft wurde, sind die inhaltsgleichen PC- und PS3-Versionen ebenfalls von der Indizierung betroffen. Die deutsche Version mit der USK-Einstufung "ab 18 Jahren" darf weiterhin normal verkauft werden.

Beschreibung der Liste B: Die Bundesprüfstelle führt in Teil B alle Trägermedien auf, die sowohl jugendgefährdend sind als auch einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass das Medium nicht strafrechtlich relevant ist, wird es in Liste A gesetzt. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass ein Medieninhalt strafrechtlich relevant ist, kommt es noch zusätzlich in die von der Bundesprüfstelle geführte Liste aller bundesweit beschlagnahmten Medien (Quelle: BPjM).

Höhö,
musste ja irgendwann kommen

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