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    25.000 Euro Schmerzensgeld für Nacktfotos der Ex im Netz

    Wieviel Schadensersatz kann man verlangen, wenn der Partner nach einer Trennung private Nacktfotos als Rache in das Internet stellt oder in Tauschbörsen verbreitet? Mit dieser Frage musste sich das LG Kiel befassen. Die Ex-Freundin des Verlassenen ging bereits im Jahre 2003 gegen die Veröffentlichung der Bilder vor und erstritt ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 EUR, musste jedoch feststellen, dass die Bilder im Jahre 2005 immer noch im Internet abrufbar waren und zog aus diesem Grund erneut vor Gericht – zu Recht, wie das Landgericht Kiel mit seinem Urteil vom 27.04.2006 (Az. 4 O 251/0) feststellte.
    QUELLE
    Geändert von Fanles (24.07.2013 um 20:48 Uhr)

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