Ein Senator aus Nebraska hatte Strafanzeige gegen Gott wegen schwerer Terrordrohungen eingereicht, das Gericht wies die Klage zurück, weil der Angeklagte keine Adresse hat.

Im September letzten Jahres hat Ernie Chambers, seit 38 Jahren Senator im US-Bundesstaat Nebraska, eine Klage gegen Gott vor dem Bezirksgericht eingereicht. Das Gericht sollte Gott durch eine einstweilige Verfügung untersagen, schädliche Handlungen zu begehen und Terrordrohungen zu äußern. Erst einmal hat Gott gewonnen und das Gericht die Klage zurückgewiesen, weil es für Gott nicht zuständig sei.

Eingereicht hat Chambers die Klage beim Bezirksgericht Douglas, das für Gott – ebenso wie jedes andere Gericht – deswegen zuständig sei, weil Gott, der unter verschiedenen Namen auftritt, allgegenwärtig und daher auch im Douglas County "persönlich präsent" sei. Überdies werde Gott durch zahlreiche Agenten unterschiedlicher Religionen und Kirchen in Douglas County vertreten, die in seinem Namen handeln und sprechen. Manche würden auch behaupten, ihn ausschließlich zu vertreten. Der Angeklagte habe sich nie davon distanziert. Möglicherweise stehe Gott aber in keiner Beziehung zu den selbsternannten Agenten, trotzdem müsse er wegen seiner Allwissenheit die Klage kennen. Das Gericht hat nun [extern] entschieden, doch lieber für Gott nicht zuständig zu sein, weil die Adresse des Beschuldigten nicht aufzufinden sei. Der Richter sagte, nach dem Recht müsse der Kläger Zugang zum Beklagten haben können, um eine Klage bearbeiten zu können. An diesen Angeklagten könne man aber niemals Gerichtsschreiben schicken, weswegen die Klage abgewiesen wird.
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Ich lass das mal unkommentiert. ^^