Allmählich rücken Personensuchmaschinen wie Yasni oder 123.people ins Visier der Justiz. In der Tat stöbern diese aus vielen Internetnischen Informationen zu einer Person und setzen diese zu Persönlichkeitsprofilen zusammen. Dabei werden z.B. auch die Bücherwunschlisten von Amazon durchforstet und transparent gemacht, was schon manchen Kopf und Kragen gekostet hat. Nun klagen erste Betroffene - und gewinnen:

LG Köln, Urteil vom 17. Juni 2009 - 28 O 662/08 (n.rkr.)

Eine Personensuchmaschine, die Informationen zu gesuchten Personen im Internet aufspürt, kann sich nicht darauf berufen, dass ein bestimmtes Foto im Internet (Stadtanzeiger-Website) vorhanden und dessen Nutzung daher von einer mutmaßlichen Einwilligung des Abgebildeten gedeckt sei (anderes soll bei Fotos im Rahmen von Facebook gelten).

http://www.aufrecht.de/urteile/inter...8-o-66208.html

Über eine einstweilige Verfügung, das das LG Bielefeld in dieser Frage erlassen hat, berichtet personensuche.blogger.de/stories/1286465/

Und im übrigen auch interessant:

OLG Hamm, Urteil v. 18.06.2009 - 1-4 U 53/09

Der Einsatz bei Yasni von versteckten Inhalten auf einer Internetseite, die nur für Suchmaschinen, nicht aber für den menschlichen Internetnutzer sichtbar sind ("Hidden Text"), überschreitet das übliche Maß an Suchmaschinenoptimierung und ist jedenfalls dann wettbewerbswidrig, wenn in dem Text nicht nur allgemeine Begriffe, sondern auch der Name eines Mitbewerbers aufgeführt ist.

Leitsatz und Text: http://www.telemedicus.info/urteile/...rbswidrig.html
QUELLE